In seinem neuen Buch „Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren“, setzt sich Bestsellerautor Manfred Kleine-Hartlage intensiv mit dem vorerst gescheiterten COMPACT-Verbot auseinander. Dabei weist er auch auf den Blaupause-Charakter für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren hin. Es folgt ein Auszug aus dem Buch, das Sie hier bestellen können.

    _ von Manfred Kleine-Hartlage

    So viel zu der juristisch-taktischen Funktion der Täuschungsmanöver des Ministeriums. Der machtstrategische Zweck besteht darin, von den Positionen und Forderungen abzulenken, die die COMPACT tatsächlich vertritt, und die ganz anders geartet sind, als die Innenministerin unterstellt. Diese lauten:

    ◾️Erstens, die Masseneinwanderung zu stoppen. Dadurch wird niemand in rechtswidriger Weise diskriminiert, weil es ein pauschales Recht von Ausländern auf Einwanderung nach Deutschland nicht gibt. Es geht also nicht um die Unterscheidung zwischen Stammdeutschen und Migranten, sondern zwischen erwünschten und unerwünschten Nichtstaatsbürgern bei der Entscheidung darüber, ob sie überhaupt die Chance bekommen sollen, sich in Deutschland niederzulassen – worauf kein Ausländer einen Rechtsanspruch hat, Staatsangehörige von EU-Staaten ausgenommen. (Es gibt höchstens ein Recht auf Asyl, das seiner Natur nach vorübergehend ist, nur gilt, wenn der Betreffende nicht aus einem sicheren Drittstaat einreist, und nicht zum irreversiblen Verfas-sungskern gemäß Art. 79 Abs. 3 GG gehört. Man kann also sogar seine komplette Abschaffung fordern, ohne sich dadurch in Gegensatz zur verfassungsmäßigen Ordnung zu setzen.)

    Hauptbahnhof München: Ein Asylmigrant aus Syrien wird von der Polizei kontrolliert. Foto: Jazzmany | Shutterstock.com

    ◾️Zweitens das geltende Ausländerrecht konsequent anzuwenden, insbesondere Kriminelle abzuschieben.

    ◾️Drittens, ein Parteienkartell, das aufgrund seiner arroganten Missachtung aller Warnungen (und sogar des geltenden Rechts einschließlich des Grundgesetzes) für die unhaltbaren migrationsbedingten Zustände verantwortlich ist, aus seinen staatlichen Machtpositionen zu vertreiben.

    Dies alles hat COMPACT immer wieder und unignorierbar gefordert. Da die Regierung aber auf diese Forderungen, die das Magazin tatsächlich gestellt hat, kein Verbot stützen kann – jedenfalls nicht, ohne sich als Diktatur zu demaskieren – greift sie auf durchsichtige, wahrheitswidrige Unterstellungen zurück.
    Wäre das, was COMPACT fordert, tatsächlich verfassungswidrig, dann wäre auch die AfD verfassungsfeindlich, und tatsächlich versucht das Kartell alles, um die Voraussetzungen für deren Verbot zu schaffen.

    Die Rechtstheorie, auf die das Kartell sich bei seinen Bestrebungen stützt, läuft darauf hinaus,

    ◾️eine im Grundgesetz nicht vorgesehene und mit ihm nicht zu vereinbarende verfassungsrechtlich verankerte Bürgerpflicht zur Befürwortung von Masseneinwanderung zu erfinden,

    ◾️allen gegenläufigen Interessen die Legitimität abzusprechen,

    ◾️die Artikulation dieser Interessen und sogar der sie stützenden Tatsachenbehauptungen (und wären sie noch so wahr) zu untersagen,

    ◾️und Parteien, die diese Interessen vertreten, zu verbieten, sodass der Wähler keine Chance hat, sie auf demokratischem Wege wahrzunehmen.

    Das Kartell greift also keineswegs nur die Pressefreiheit an (was aber per se schon genügen würde, um es als ein Kartell von Verfassungsfeinden zu identifizieren), sondern das Demokratieprinzip, also das Recht des Volkes auf kollektive Selbstbestimmung.

    Dieses würde, sollte das Kartell seine Rechtsauffassungen durchsetzen können, praktisch beseitigt und damit der Kern der verfassungsmäßigen Rechtsordnung zerstört werden. Wieder fällt der Vorwurf der Verfassungs-feindlichkeit, den Nancy Faeser gegen COMPACT erhebt, auf sie selbst und das gesamte Parteienkartell zurück.

    Beenden wir nun die Analyse dieses jüngsten Schandflecks in der Geschichte der Bundesrepublik, denn das Verbot von COMPACT war nur der vorläufige Tiefpunkt einer Entwicklung, die vom herrschenden Kartell schon seit Jahren zielstrebig vorangetrieben wird, und an deren Ende ein totalitärer Staat stehen wird, sollte dieses Kartell seine Macht behaupten können.

    Manfred Kleine-Hartlage liefert in seinem neuen Buch „Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren“ am Beispiel von Faesers Schlag gegen COMPACT alle Fakten und Argumente, die die Feinde der Presse- und Meinungsfreiheit entlarven. Hier bestellen.

    10 Kommentare

    1. @Sokrates 7.9. 9:20 Frankreich war nicht 1941 besiegt, sondern 1940. Es hatte aber eine Exiltegierung in London. Frankreich wurde 1945 auf Druck von England dann auch von Amerika und Russland zur Siegermacht erklärt. Sowas nennt man Geschichtsrevisionismus.

    2. Das Regierungsregime möchte die AfD gern verbieten, aber es wird nicht gelingen: Wie oft ist man mit der NPD auf die Nase gefallen?! Unterschiede zur AfD: Die riesengroße (jetzt nahezu furchterregende) elektorale Unterstützung für die AfD. Das staatspolitisch brave Verhalten des überwiegenden Teils der Mitglieder wie der Strukturen der AfD. Der ursprüngliche Ansatz der Partei: den Platz im politischen Spektrum besetzen, den die CDU pflichtvergessen in linksgrüner Richtung verlassen hat. Gemeinsamkeiten zum NPD-Verbotsverfahren: Ist man von Regierungsseite gezwungen, in der Gerichtsermittlung offen zu legen, welche Aussagen und Aktionen das Werk von V-Personen waren, so wird sich herausstellen, dass die AFD mutmaßlich noch stärker vom VS durchsetzt ist, als es die NPD möglicherweise je war. Abgesehen davon: redliche Programmatik, redliche Mitgliederbasis, konstruktive Tätigkeit im Sinne des Funktionierens von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne der FDGO. Es wird sich kein konsolidierbarer Grund finden, die AfD im Sinne des Parteiengesetzes zu verbieten. Nicht auszuschließen jedoch, dass DeepState u.a. politische Fälscher-Gangs von Schlage Faeser trotzdem einen Versuch dazu starten.

    3. Bezeichnenderweise richten sich Ampelverbote gegen bodenständig Human-Europäisches (Artgemeinschaft) und bodenständig Mohammedanisches (iranische Blaue Moschee in Hamburg), nicht aber gegen (lt. Washington Post 2002) US-inszenierten Islamismus, der vor rund 40 Jahren für den CIA-Krieg gegen die Sowjetunion bzw. gegen Russland entwickelt wurde und seit 9/11 auch verwendet wird, um die Völker Europas und des Orients gegeneinander aufzuhetzen. Auf Spaltungsversuche von transatlantischen Besatzern sollten Patrioten eurasischer Völker nicht hereinfallen, sondern eine Zusammenarbeit gegen solche Besatzer erwägen.

    4. STAATSSTREICH
      ———————
      ja leider plant man viel größeres, als ein staatsstreich, wir stehen vor der größten umwälzung seit der industriellen revolution
      18-19 jhr…..die AFD kann man nicht verbieten, all diese angriffe sind AKTUELL, eher experimentelle versuche, ablenkungen usw..usw.
      die leute hätten gerne einfache und billige antworten….wird leider NICHTS….durch GIGANTISCHE fortschritte im technologischen bereich, sind damit neuartige technologien möglich, die gegenwärtig als angriffswaffen genutzt werden im zivilen bereich. was hat das mit staatsstreichen zutun? siehe WEF und AGENDA 2030 – 2050, abschaffung diverser völker usw. usw.. NUN!..das ist kein GRUND depressiv zu werden, auch wenn all die erkenntnisse äußerst negativ sind. so muß folgendes verstanden werden, man kann sich NICHT als unwissender wehren, daher bedingt es zwingend das destruktive denken des GEGENERS zu begreifen, sodann lassen sich möglichkeiten finden. der GEGNER kann auschließlich nur gewinnen, solange man in unkenntnis verbleibt…..deswegen wurde kürzlich beschlossen die FREIEN MEDIEN zum abschuß frei zugegeben und daraus resultierte im grunde das verhalten der roten FAESER TANTE, die danach komplett durchdrehte.

    5. Schlangenöl-Otto am

      Sehr geehrter Herr Kleine-Hartlage … – gugeln Sie doch einfach mal nach "agmiw" (Arbeitsgemeinschaft. Mensch in Württemberg) … und belesen Sie sich dort mal. Vielleicht kommen Sie auf diese Weise zu ganz neuen Erkenntnissen…

    6. Teil IV / IV

      (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

      Noch Fragen?

      PS: Um Erhöhung der Textzeichenanzahl von 1000 auf 2500 wird gebeten.

    7. Teil III / IV

      (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
      (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

    8. Teil II / IV

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a 
      (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
      (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

    9. Teil I / II
      Grundgesetz Artikel 16 in der Originalfassung vom 23. Mai 1949

      Art 16
      (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

      (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 16 in der aktuellen Fassung, erweitert um Art. 16a gem. Bundesgesetzblatt Nr. 31 vom 29.06.1993, Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18)
      https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl193s1002.pdf%27%5D__1725811637170

      (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
      (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

    10. Gegen die NPD als Partei scheiterte zweimal ein Verbotsverfahren obwohl einige Mitglieder und Funktionäre vorbestraft waren und immer mal akut Verfahren laufen hatten. Genug V-Leute waren und sind noch drin. Bei der AFD handelt es sich um eine Partei die überwiegend aus ehemaligen etablierten Funktionären besteht wo CDU/CSU und FDP den Großteil bilden. Paar SPD, Linke und Grüne sind auch dabei. Bei einem Verbot zählt in erster Linie der Inhalt des Programms und dann das agieren der Vorstände in der Öffentlichkeit. Wenn immer mal Einzelpersonen über die Stränge schlagen dann ist es meistens mutmaßlich als unwissend. Nach wie vor muss man von Informanten ausgehen. Besonders jetzt in sozialen Netzwerken hängen genug Provokateure von der Antifa und VS herum die mit Stammtischparolen herumwerfen die strafrechtlich sind damit Staatsanwaltschaften aktiv werden. Eine Erwiderung oder Gefällt mir Klick reichen aus für ein Verfahren mit hohen Geldstrafen und Bewährung. Hilfreiche Literatur ist der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten oder das Hörbuch Mäxchen Treuherz. GEBT THOMAS UND NANCY KEINE CHANCE!!!