Sachsens CDU-Innenminister prüft einem Medienbericht zufolge ein Verbot der Freien Sachsen. Die Betroffenen sehen darin einen Angriff auf „den gesamten patriotischen Widerstand“. Wie wir Faeser & Co. eine Nachhilfestunde in Rechtsstaat und Demokratie erteilt haben, können Sie in der September-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema „Sieg! Chronik des Faeser-Skandals“ nachlesen. Hier mehr erfahren.

    Nach dem vorerst gescheiterten COMPACT-Verbot ist offenbar der nächste Schlag gegen die patriotische Opposition geplant: Wie die Bild-Zeitung berichtet, plant Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) offenbar, die Freien Sachsen verbieten lassen.

    Als vermeintlichen Grund gibt das Blatt an: „Die Partei und ihre Anhänger würden darauf abzielen, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und die Existenz der Bundesrepublik zu gefährden.“ Letzteres spielt offenbar auf das Thema Säxit an, mit dem die Freien Sachsen werben.

    Im Programm der von dem Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann angeführten Formation heißt es dazu:

    „Die Rechte Sachsens, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sind innerhalb der Bundesrepublik neu zu verhandeln. Ziel dieser Verhandlung muss sein, dass Sachsen wichtige Fragen seiner Gegenwart und Zukunft im Sinne des vorliegenden Programms wieder selbst bestimmen kann (Autonomie). Als Vorbild dienen dabei autonome Regionen wie Südtirol in Italien, das Baskenland in Spanien oder Schottland in Großbritannien.“

    Und weiter: „Sollte die Berliner Zentralregierung dazu nicht bereit sein, ist als äußerstes Mittel vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, welches sich aus dem Einigungsvertrag ergibt. (…) Ein Austrittsrecht, wie es den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union zusteht und von dem Großbritannien mit dem Brexit Gebrauch gemacht hat, muss auch auf nationaler Ebene in das Grundgesetz aufgenommen werden.“

    Antrag beim Bundesverfassungsgericht

    Da die Freien Sachsen als Partei organisiert sind und bei Wahlen antreten, ist ein Verbot über das Vereinsrecht, wie es Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei COMPACT versucht hat, jedoch nicht möglich. Wenn eine Organisation das Parteienprivileg genießt, kann ein Verbot nur beim Bundesverfassungsgericht beantragt und von diesem gegebenenfalls ausgesprochen oder verworfen werden.

    Antragsberechtigt sind bei bundesweit aktiven Parteien der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Im Falle der Freien Sachsen, deren Tätigkeitsbereich auf das Bundesland Sachsen beschränkt ist, kann aber auch die sächsische Landesregierung den Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

    Genau das ist laut Bild geplant. „Innerhalb der Landesregierung koordiniert Innenminister Schuster den Verbotsantrag. Fälle aus der Geschichte, in denen eine Landesregierung eine Partei verbieten ließ, sind nicht bekannt“, schreibt die Zeitung. Sachsens CDU-Innenminister hatte schon vor gut zehn Monaten erstmals ein Verbot der Freien Sachsen ins Spiel gebracht.

    Freie Sachsen in den Schlagzeilen

    Die erst vor knapp drei Jahren gegründeten Freien Sachsen konnten bei den Kommunalwahlen am 9. Juni über 100 Mandate in den Kreistagen, den Räten der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie in vielen Gemeinderäten erringen. Bekannt wurde die Gruppierung jedoch vor allem durch ihre Straßenproteste gegen die Corona-Maßnahmen und die Errichtung neuer Asylbewerberheime im Freistaat.

    Bei der Landtagswahl am 1. September erzielten die Freien Sachsen zwar nur ein Ergebnis von 2,2 Prozent und verfehlten damit eindeutig den Einzug ins Parlament, doch immerhin ging die Partei damit als stärkste Kraft aller nicht im Landtag vertretenen Parteien hervor und gelangte in die Parteienfinanzierung.

    Zuletzt geriet die Formation in die Schlagzeilen, nachdem bei der Auszählung von Briefwahlstimmen zur Landtagswahl im Dresdner Stadtteil Langebrück ungefähr 100 gleichartig manipulierte Stimmzettel auftauchten, bei denen das wahrscheinlich ursprüngliche Kreuz überklebt und ein neues Kreuz bei den Freien Sachsen markiert worden war. Ebenfalls mutmaßlich zugunsten der Freien Sachsen manipulierte Stimmzettel wurden in Folge in weiteren Dresdner Stimmbezirken sowie im benachbarten Radeberg entdeckt.

    Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen wurde inzwischen eine Hausdurchsuchung bei einem 44-Jährigen in Dresden durchgeführt. Ob und wie diese Person in Zusammenhang mit den Freien Sachsen steht, ist noch nicht bekannt. Die Partei hat alle Vorwürfe einer organisierten Wahlmanipulation von sich gewiesen. Dieser Sachverhalt spielt laut Bild bei dem Verbotsvorhaben von Schuster keine Rolle.

    Testballon für AfD-Verbot?

    In einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung der Freien Sachsen zu dem geplanten Verbotsantrag heißt es:

    „In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht die Messlatte für Parteiverbote sehr hoch gehangen, zuletzt wurde 2017 das Verbot der NPD abgelehnt, weil diese Partei noch nicht stark genug wäre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein AfD-Verbot könnte das Verfahren gegen die Freien Sachsen als Testballon genutzt werden, um zu schauen, welche Kriterien das Bundesverfassungsgericht festlegt, welche die AfD erfüllen müsste, um sie erfolgreich zu verbieten – selbst, wenn die Landesregierung damit in Kauf nimmt, beim Verbotsverfahren gegen die Freien Sachsen absehbar zu scheitern.“

    Das Vorhaben der sächsischen Landesregierung ziele auf „den gesamten patriotischen Widerstand“. Man lasse sich von Schusters Plan jedoch nicht einschüchtern und werde „weiterhin die Freiheit vor einer übergriffigen Regierung und ihrem Parteiapparat verteidigen“.

    Argumente statt Verbote: Nach COMPACT sind die Freien Sachsen dran. Wie wir Faeser & Co. eine Nachhilfestunde in Rechtsstaat und Demokratie erteilt haben, können Sie in der September-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema „Sieg! Chronik des Faeser-Skandals“ nachlesen. Hier bestellen.

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