Die Staatsanwaltschaft Aachen hat gesprochen: Der Antifa-Spruch „AfDler töten“ ist nicht strafbar! Das Gegengift: Der Höcke-Taler von COMPACT. 100% Silber! Bekenntnis und Wertanlage zugleich. Hier mehr erfahren.

    Stellen Sie sich vor: Auf einer oppositionellen Demo trüge jemand ein Transparent mit der Aufschrift „Grüne töten“ – das gäbe einen beispiellosen Skandal! Alle Teilnehmer bekämen lebenslänglich, Faeser würde gar eine Wiedereinführung der Todesstrafe für Regierungskritiker erwägen (Satire aus). Was aber geschieht, wenn Aachener Antifa-Jugendliche mehr oder minder offen die Tötung von AfD-Leuten fordern?

    Dann geht das voll in Ordnung, meint zumindest die weisungsgebundene Aachener Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren gegen die Bannerträger ein. Zur Erinnerung: Im Januar präsentierten linksextreme Nachwuchs-Faschos ein vier Quadratmeter großes Plakat mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ (siehe Titelbild).

    Die Propagandamedien erhoben natürlich keinerlei Einwände und erklärten: „AfDler töten“ sei ja keine Aufforderungen, Mitglieder und Funktionäre der Partei umzubringen, sondern eine Feststellung: Durch ihre Politwerbung würden AfD-Leute dazu beitragen, dass Ausländer in Deutschland mit dem Schlimmsten rechnen müssten…

    Persilschein für Antifa-Krawallos?

    Nun können subventionierten Antifanten landesweit aufatmen. Laut RTL verkündete die Staatsanwaltschaft, dass besagter Spruch weder zu einer Straftat auffordere noch als Beleidigung zu deuten sei. Vielmehr handle es sich um „einen sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung“. Angeblich haben sich die Weisungsgebundenen bei der Begründung so richtig Mühe gegeben:

    „Nach eingehender Prüfung der Geschehnisse am Ereignistag, der zahlreichen hier eingegangener Strafanzeigen sowie einer im Internet veröffentlichen öffentlichen Stellungnahme der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner ist ein strafbares Verhalten der handelnden Personen nicht festzustellen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren daher eingestellt.

    Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung ,AfDler töten.‘, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft.

    Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.

    Die Feststellung der Personalien der etwaig beteiligten Personen war angesichts der rechtlichen Bewertung des Banners als zwar zugespitzte, jedoch straflose Äußerung im politischen Meinungskampf nicht veranlasst.“

    Also darf man „AfDler töten“ weiterhin auf Transparente schmieren, aufs T-Shirt drucken, mittels U-Bahn-Werbung verbreiten oder bei der kommenden EU-Wahl  als Werbeslogan verwenden? Naja, so weit wollte die Staatsanwaltschaft Aachen nicht gehen:

    „Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handelt und daraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende seien generell nicht strafbar. Neben dem Wortlaut der Erklärung waren für die abschließende strafrechtliche Beurteilung – wie bei allen Delikten, die Meinungsäußerungen zum Gegenstand haben – weitere objektive Umstände, die im Zusammenhang mit der Äußerung stehen, maßgeblich. Diese Umstände mussten vorliegend zunächst näher aufgeklärt werden.“

    Man muss also klären, ob der Spruch auch wirklich aus Antifa-Mund ertönt? Wie beruhigend.

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    27 Kommentare

    1. Omas gegen rechts

      An Peinlichkeit nicht zu überbieten.

      Bei soviel Altersstarrsinn, Stumpfheit und Dumpfheit gibt’s anschließend Kaffee und Kuchen. Ob’s hilft, sei nicht überliefert.

      Wie sollte es anders sein? Orchestriert von einer privaten transatlantischen Stiftung und finanziert vom deutschen Steuerzahler!

    2. Wir alle leben in einem kriminellen Staatengebilde, in dem Mordaufrufe gegen anders denkende folgenlos bleiben.
      In dem verkommenen Staat dürfen politische Gegner bekämpft werden- auch mit öffentlichen Mordaufrufen.
      Solch ein verkommener Staat wie das Land der dummen Deutschen ist weltweit einmalig.
      Das gibt es nirgends sonst.

    3. Daß die Aussage: "AfDler töten" nicht indikativsch gemeint ist sondern imperativisch, ergibt sich aus der zweiten Parole "Nazis abschieben!".
      Es wurde ein Ausrufezeichen dahinter gesetzt. Zudem ist die Behauptung, daß die Nazis andere abschöben, sinnwidrig. Gemeint ist hier endeutig, daß Nazis abgescben werden sollen. 2 Forderungen sind es also: Die AfDler sollen getötet werden und die Nazis sollen abgeschoben werden. Hätte da statt "AfDler" etwa "Muslime", "oder "Antifaschisten" gestanden, wäre die Parole verboten worden, aber im "antifaschistiscen Kampf" ist diese Forderung politisch korrekt.

    4. Fritz Morgenroth am

      Schon unter A.H. war die Justiz ein Werkzeug. Nur ein Werkzeug. Ich meine natürlich Anton Huber.

    5. Und genau die, die sonst angeblich gegen Hass und Hetze sind, begrüßen dieses erschreckende und menschenverachtende Urteil und laufen auf Propaganda-Veranstaltungen der Altparteien, solchen Transparenten hinterher.

    6. HERBERT W. am

      Für die wackeren Antifanten gilt natürlich "In dubio pro reo". Für Rechte, Querdenker und Sonstige geht man jedoch – wie von S. Hofer angeführt – vom Ärgsten aus. Gelegentlich wird die dürftige Faktenlage auch – wie unlängst von Correctiv nebst Konsorten – in kreativer Weise ergänzt.

      Gute Nacht, Deutschland!

    7. Anstiftung zum Mord in aller Öffentlichkeit: Letztlich folgenlos.
      Alkoholisiertes Trällern politisch inkorrekter aber legaler Phrasen in einem Lokal: Persönliche Brandmarkung und sofortiger Einkommensverlust.

      So geht es im heutigen Schlechtsregime zu.

    8. Schlumpfine am

      Kurz vor der EU-Wahl möchte ich nochmal anmerkeln das der Herr Sonneborn mit seiner "Die (Satire) Partei" nicht nur programmatisch JEDEN Flüchtling oder Asylant oder Einwanderer ohne Bedingungen in die EU bzw. D reinlassen möchte, einfach weil es dann so schön ist, und dass er mit seinen Parteimitgliedern auch auf der "Querdenker" Demo als Gegendemo am Samstag in Frankfurt vertreten war mit dem Spruch "Nazis töten"!
      Wer ist denn Nazi, und wen töten sie oder wer tötet sie selbst? Ich hab auch noch einen Spruch für ihn: "ARSCHLÖCHER TÖTEN"
      Kann er ja mal rätseln, wer oder was damit gemeint ist!

    9. Ist leider so. Der Spruch ist doppeldeutig : Kann meinen "tötet AfDler" aber auch "AfDler töten Gegner" verstehen. Nur hat es in der Vergangenheit zwar Mordversuche AN AfDlern gegeben, aber keine DURCH AfDler. Deshalb wäre die Auslegung nach §111 StGB näher gelegen. Die ReSp. auf die sich der Staatanwalt beruft, greift ja nur bei Äußerungen, wo jede mögliche Auslegung gleich wahrscheinlich ist. Der St. hätte also anklagen können, aber Staatsanwaltschaften sind auch überlastet (u.a durch dämliche Anzeigen, "Planung eines Angriffskrieges" z. B.) , weil der Staat möglichst wenig kosten soll.

      • Nachtrag: FALSCH ist allerdings die Einschätzung, daß die Polizei nicht einschreiten mußte. Denn eine derart diffizile rechtliche Bewertung des Banners hat die Polizei nicht vorzunehmen, weil sie dazu nicht fähig ist. Vielmehr muß sie schon eine nur wahrscheinliche Störung der Öffentlichen Sicherheit verhindern. Das Banner wäre also zu beschlagnahmen gewesen, die Personalien der Träger hätten festgestellt werden müssen.

      • Jens Pivit am

        Zum Abkotzen mit grüner Grütze ist dieses nicht mehr ganz gescheite Regime geworden. Deutschland, SIEG! Erst einmal trinke ich einen echt russischen Wodka auf den Untergang aller Unrechtsextremisten! Mit welchen gedschänderten Typen und feigen Mordlustigen wollen die da oben eigentlich gegen russische Helden kämpfen?

    10. "AfDler töten." ist nichts anderes als die Parteinahme für Deutschland durch Mord, Totschlag, Brandschatzung und Landfriedensbruch ausgeführt von bolschewistischen Rotfrontschlägerbanden* zu unterdrücken. Getarnt mit einem "Punkt" am Ende, welche juristisch schwacher Trost für die Opfer der Täter.

      *(wie die sich selbst bezeichnen spielt keine Rolle. Sie werden von stolzen Deutschen die sich ihres Volkes bewusst sind bezeichnet, in wessen Sinn und Methodik ("Haltet den Dieb!", ruft der Täter) sie stehen). Es darf keine Rolle spielen ob die sich selbst Friedensbringer nennen. Wir dürfen uns deren marxistische Wortpiraterie nicht zu eigen machen indem wir so nennen wie sie sich selber nennen, weil sie eben genau das nicht sind. Ihr „Faschismus“ Begriff ist nur eine sinnentleerte Worthülse die für alle die nicht für sie sind in deren Hauptsache-Gegensein-Ideologie Anwendung findet. Ähnlich dem von der Falschkirche geprägten Idiom „Heide/Heidnisch“ für alles und jeden ohne die Wirklichkeit dahinter zu erkennen/sehen.

      • Ihr Neuheiden seid schuld am Zustand Deutschlands. Und der wird schlechter, weil Ihr mehr werdet.

        • Suchen Sie sich einen Stein den Sie mit Ihrem dia|bolischen Echo beschallen können.

    11. Fischers Fritz am

      "AFDLER töten

      War doch von vornherein klar, daß dieser Spruch bei der Staatsanwaltschaft unbeanstandet durchgeht. Die Verfasser sind doch auch nicht so blöd und haben diesen Spruch zuvor von ihren Juristen auf Strafbarkeit überprüfen lassen.

      • …ein Banner auf dem "Mit Töten" geworben wird, macht mich fassungslos..Egal gegen wen, es ist menschenverachtend..

      • Klare Worte am

        Doch, ich glaube, die Verfasser, sind „brunsdumm“, gewalttätig und werden dafür bezahlt

    12. Klicks, Heidrun am

      Ich finde das unglaublich, wie weit Deutschland und ihre Justiz gekommen ist, dass Aufruf zum Mord legal geworden ist. Dann können ja alle Gegner der Grünen, demnächst auf T-Shirts und Banner schreiben "Grüne töten"…!!! Das ist dann nur eine Feststellung und keine Aufforderung.
      Diese Regierung muss weg, samt solcher Richter, die sind einfach nur kriminell und nicht würdig, solch ein Amt zu bekleiden.

    13. Rechtskatholik am

      Aha. Dann ist Aufruf zu Mord also keine Aufforderung zu einer Straftat? Pippi Langstrumpf war ja seit jeher eine Ikone der Linken: Man macht sich die Welt, wie sie einem gefällt. Rechtstaat und Demokratie ist eben das, was man "tief drinnen" fühlt, das es ist. Das geht aber nicht auf lange gut. Der Marxismus ist irgendwann immer an der Realität gescheitert. Wird man daraus noch einmal lernen?
      "Nazis" abschieben? Warum nicht? Man könnte Ausreisewilligen Deutschen ja ein Startkapital von ein paar hundert tausend Euro anbieten. In Südamerika kann man von dem Geld gut leben. Und man wäre endlich nicht mehr Sklave des Linksstaates.

      • Können Sie erläutern, warum Sie Sklave des Staates sind ? Kann ja sein, aber Sklave irgend eines Geldmachers und dessen Mammon dienen wäre noch schlimmer.

    14. Wir wissen doch, dass wir in einem marxistischen sowie antideutschen Staat leben. Dieses Regime muss gestürzt werden.

    15. Ralf.Michael am

      Wenn die ersten Toten zu beklagen sind…gibt es kein Halten mehr. Dann hat man endlich bekommen, was man wollte. Einen Bürgerkrieg, aber (bedenkt bitte), Wir sind in der Überzahl.

      • Fischers Fritz am

        @ Ralf
        " (bedenkt bitte), Wir sind in der Überzahl" ?

        Sind Sie sich da sicher? Die große Mehrheit der von den Kartellparteien und ihren Medien indoktrinierten "Schlafschafe" würden sich m.E. aus Bequemlichkeits-/Opportunitätsgründen nicht beteiligen.