Ein Frauen-Fitnessstudio weigert sich, eine Transfrau (Bio-Mann) aufzunehmen. Daraufhin kriegt es Post vom Familienministerium… Schützenhilfe für Gender-Kritiker liefert die US-Journalistin Abigail Shrier mit ihren Buch „Irreversibler Schaden“. Eine Streitschrift! Hier mehr erfahren.

    Noch vor wenigen Jahren hätte das jeder für eine Zeitungsente gehalten: Das bundesdeustche Familienministerium fordert Schadenersatzzahlung von einem Fitness-Studio wegen Ablehnung einer Trans-Frau.

    Es war einmal ein Frauenfitnessstudio mit dem schönen Namen  „Lady’s First“, irgendwo im bayerischen Erlangen. Das diskriminierte eine Transfrau aufs Schlimmste. Der biologische Mann hatte im März nämlich eine Mitgliedschaft beantragt.

    Da er sich bislang weder einer operativen Geschlechtsumwandlung unterworfen hatte noch eine Urkunde über eine Geschlechtsumwandlung vorzeigen konnte, vereinbarte das Fitnessstudio ein Probetraining. Kompromiss: Der Bio-Mann solle beim Duschen eine Badehose tragen.

    Bald erfuhr jedoch die Studio-Leiterin von der Vereinbarung. Die wollte sich nicht darauf einlassen, ordnet stattdessen eine Absage an. Daraufhin bot der Bio-Mann einen gänzlichen Duschverzicht an. Auch damit kam er nicht durch. Frustriert wandte er sich ans Bundesfamilienministerium – und bekam Recht…

    Die intolerante Studioleiterin erhielt einen Brief von der Antidiskriminierungsstelle. Darin heißt es, dass die Ablehnung womöglich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz „in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts“ verstoßen habe.

    Denn das „AGG-Merkmal Geschlecht schützt auch trans* Frauen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits offiziell eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt hat.“ Aber noch kann die Studio-Leitung guten Willen zeigen:

    „In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen.“

    Wie wäre es mit einem symbolischem Bußgeld:

    „Eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung.“

    Danach ist alles wieder gut. So verständnisvoll ist die woke Regierung bei unwoken Sündern. Das wird am 01. November freilich noch besser: Dann tritt das sogenannte Selbstbestimmungesetz in Kraft.

    Schützenhilfe für Gender-Kritiker liefert die US-Journalistin Abigail Shrier mit ihren Buch „Irreversibler Schaden“. Eine Streitschrift! Hier bestellen.

    9 Kommentare

    1. Ein weiterer Beweis dafür, dass wir von PERVERSEN SCHxxxxEN reGIERt werden.

    2. Als es dann ein Rauchverbot in der Gastronomie gab, entstanden schlagartig "Raucher-Clubs". Zutritt zur Kneipe nur für Clubmitglieder. Warum sollte das bei einem Fitness-Club "Lady’s First" nicht ebenso gehen. Statt eines monatlichen Beitrags gibt es eine Mitgliedschaft ein einem Verein oder Club, in dessen Statuten festgeschrieben steht: NUR biologische Frauen!!! werden aufgenommen.
      Da kann er dann mit seinem "Lady-Dick" so lange vor der Tür wedeln, bis er ihm abfällt!

      Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie wenig kreativ die Menschen sind, die Regeln zu umgehen!

    3. MFG-Hamburg am

      weiß garnicht wo das problem ist? da wird im VERTRAG im kleingedruckten, bei UNTERSCHRIFT automatisch einer VASEKTOMIE zugesagt und zwar vor ORT < : ) danach darf er solange wie will, OHNE unterhose im frauenraum duschen

    4. Luigi Bernauer am

      "Tausend nackte Weiber auf dem Männer-Pissoir!", hieß es doch vor Urzeiten schon mal. Weit und breit kein D’Agostino und ein Skandal war das auch nicht…
      Ja! Das sind die neuesten Errungenschaften uuunserer Demokratieee! Dafür lohnt es sich, zu sterben.
      Und die Forscher hierzulande sind Weltspitze. Jüngst fand man doch heraus: "Sommersonnenwende bringt den längsten Tag".
      Boah!!! Da faulst du ab! Da bleibt dir die Luft weg und du bist froh, dass du angeschnallt warst.
      Ob das Schellnhuber erforschte?? Merr waas es net…
      https://www.n-tv.de/wissen/Sommersonnenwende-bringt-den-laengsten-Tag-article24955326.html

    5. 1.) Die Grün_*:Innen wollen "Bio". Also einfach umfirmieren: "Biofrauen-Fitness-Studio". Man spricht ja auch von Biodeutschen oder Biochinesen.
      2.) Verwaltungsentscheidungen müssen eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung mitliefern und können sogar unter BRD-Besatzerjustiz angefochten werden.
      3.) Ein privater Club, wenn er sich als solcher versteht, kann aufnehmen oder ausschließen, wen er will.

    6. Echt witzig, daß die Antidiskriminierungsstelle offensichtliche 99%ige Unkenntnis bzgl. des Allg.Gleichbehandlungsgesetzes hier schriftlich nachweist.
      Dieses ist nämlich auf den Sachverhalt garnicht anwendbar.
      Siehe §2 AGG. Dort ist ausschließlich von Beschäftigungsverhältnissen sowie Berufsaus- & -Weiterbildung i.w.S. die Rede – und eben gerade nicht abseits davon.

      Doppelt witzig: §20 (1) Nr. 2. AGG: "…ine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn ( ) dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt, …"

      Mit anderen Worten: Das AGG ist erstens garnicht anwendbar und zweitens böte es im Zweifel dem Fitnesstudio Handhabe gerade FÜR diskriminierendes Verhalten.

    7. "Wir haben die Schnauze voll! Wir haben die Schnauze voll…", mehr Kommentierung wäre schon Aufwertung durch Wiederholung des Wahnsinns der ideologisierten Verdorbenen/Pervertierten.

    8. Ralf.Michael am

      HaHaHa, unter meine Dusche kommen nur von mir " explizit " eingeladene Personen ! Dabei ist es für mich irrelevant, ob TransFrau, BioMann, Gender-X, Freak oder Alien. Diese dürfen hier Nicht rein und müssen draussen bleiben :o(((