Das Bundesverfassungsgericht hat heute Klagen der AfD-Bundestagsfraktion wegen Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Ausschusssitzen abgewiesen.

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    Karlsruhe entscheidet gegen AfD

    🟦 Der AfD-Bundestagsfraktion dürfen weiterhin wichtige Positionen verweigert werden, etwa die Vorsitze in mehreren Ausschüssen.

    🟦 Die AfD hatte ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt gesehen und hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Senat in Karlsruhe gewandt.

    🟦 Das Bundesverfassungsgericht hat dazu heute entschieden: Zwar sei in der Bundestags-Geschäftsordnung geregelt, dass alle Fraktionen bei der Vergabe von Ausschussvorsitzen zu berücksichtigen seien. Wenn die vorgeschlagenen Kandidaten dann aber nicht gewählt würden, sei das rechtens.

    🟦 Das Mitwirkungsrecht erschöpfe sich sozusagen mit dem Wahlvorschlag: Auf dieser Grundlage wurde auch die zweite Klage gegen die Abberufung des AfD-Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewiesen.

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