Jetzt liegt ein Verbotsantrag gegen die AfD auf dem Tisch. Ist das nur Show oder drehen die alten Parteien jetzt durch? Unverzichtbar ist in diesem Zusammenhang unser Spezialheft „AfD – Erfolgsgeschichte einer verfemten Partei“. Hier mehr erfahren.

    Wenn der Name Programm ist… Der sächsische CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz hat seine einjährige Tingeltour durch die Reihen der Bundestagsfraktionen abgeschlossen. Er hatte angekündigt, für einen Verbotsantrag gegen die AfD zu werben. Das Ergebnis: 37 Unterschriften konnte er von Abgeordneten der Linken, Grünen, SPD und Unionsfraktion abgreifen.

    Parole Kämpferisch-aggressiv

    Den Antrag auf das Parteiverbot wird damit in absehbarer Zeit im Bundestag die Tagesordnung erreichen. Zu den Unterzeichnern zählen Wanderwitz selbst und Persönlichkeiten wie CDU-Kiesewetter, Intelligenzwunder Jamila Schäfer von der Grünen oder der oft kopierte, aber eben doch nie erreichte Helge Lindh von der SPD. Fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten waren nötig, um einen interfraktionellen Antrag dieser Art einzubringen.

    Die Antragsteller beten dabei die neueste Verfassungsschutz-Phrase von der angeblich „aktiv kämpferisch-aggressiven Haltung“ der AfD nach. Weidel und Höcke trachteten demnach danach, „die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ abzuschaffen. Exakt dieser Vorwurf muss nämlich mindestens erfüllt sein, um überhaupt die Grundlage für ein Verbot zu bieten. Offenbar glauben die Unterzeichner selbst nicht so recht an ihre eigene Argumentation. Sie beantragen quasi hilfsweise, dass die AfD „von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen“ werden möge, wie die Zeitung aus dem Antrag zitiert.

    Angst vor der Demokratie

    Die Erfolgsaussichten dieses Antrags bleiben mager, denn die Hürden für ein langwieriges Parteiverbot sind (derzeit noch) deutlich anspruchsvoller als die Argumentation, die aus dem vorliegenden Papier zum Ausdruck kommt. Aus den Reihen der FDP gibt es denn auch offenbar keine Unterstützung. Eine Ablehnung, so die Befürchtung dort, könnte der AfD zusätzlichen Auftrieb geben. Die FDP-Abgeordnete Katja Adler: „Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Verbotsbefürworter eher Angst vor der Demokratie als um die Demokratie haben.“

    Einen Antrag, die bedeutendste Oppositionspartei zu verbieten, gibt es nur in Deutschland. Bereits hier ist der Wanderwitz also isoliert. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte er als CDU-Direktkandidat in seinem Wahlkreis Chemnitzer Umland–Erzgebirgskreis II übrigens eine deutliche Niederlage gegen den örtlichen AfD-Kandidaten einstecken müssen. Wanderwitz, der den Wahlkreis 2013 noch mit einem Ergebnis von 49,6 Prozent gewonnen hatte, wurde vom Wähler auf 23,7 Prozent zurechtgestutzt.

    Wanderwitzens Rache

    Vielleicht ist dieses eklatante persönliche Scheitern ja der Grund für die permanenten Repressions- und Verbotsforderungen des Marco Wanderwitz, die allerdings nur ihn selbst als eingefleischten Demokratie- und Freiheitsfeind entlarven. Schon in seinem Amt als Ost-Beauftragter der Bundesregierung, das er in den Jahren 2020 und 2021 ausübte, hatte der gebürtige Chemnitzer durch Beschimpfungen der Bürger der Ex-DDR auf sich aufmerksam gemacht, denen er eine besondere Affinität zu diktatorischen Regierungsformen unterstellte. Und selbst?

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