Anders als in den USA herrschen bei uns sehr strenge Waffengesetze. Warum man dennoch nicht auf effektiven Selbstschutz verzichten muss, zeigt Experte Lars Konarek in seinem neuen Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“. Gerade in Zeiten wie diesen unverzichtbar. Hier mehr erfahren.

    Den Amerikanern ist das Second Amendment heilig: Dieser zweite Verfassungszusatz garantiert jedem Bürger das Recht auf freien Waffenbesitz. Und das schon seit einiger Zeit. Er wurde mit den anderen ersten neun Zusatzartikeln am 15. Dezember 1791 verabschiedet. Das Second Amendment lautet:

    „Da eine gut regulierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht verletzt werden.“

    Allerdings ist das US-Waffenrecht etwas komplexer, da es sowohl nationale als auch bundesstaatliche Gesetze gibt. Erstgenannte bieten einen allgemeinen Rahmen, während die einzelnen Bundesstaaten spezifische Regelungen erlassen können, die oft stark variieren.

    Auf nationaler Ebene regelt der Gun Control Act von 1968 den Verkauf, die Übertragung und den Besitz von Schusswaffen. Der National Firearms Act von 1934 wiederum reguliert besonders gefährliche Waffen wie Maschinengewehre oder kurzläufige Schrotflinten. Diese Waffen erfordern eine Registrierung beim Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives sowie die Zahlung einer speziellen Steuer.

    Scharfe Waffengesetze in Deutschland

    In der Bundesrepublik Deutschland sind die Regelungen für den Waffenbesitz weitaus strenger und werden durch das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt. Anders als in den USA gibt es in Deutschland kein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Waffenbesitz.

    Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigt man bei uns eine Waffenbesitzkarte (WBK), und für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit zusätzlich einen Waffenschein. Die Erteilung dieser Dokumente ist an strikte Voraussetzungen geknüpft. Der Erwerb und Besitz bestimmter Waffenarten wie vollautomatischer Gewehre ist besonders stark reglementiert oder ganz verboten.

    Legale freie Waffen und ihr Einsatz

    Anders sieht es hingegen bei sogenannten freien Waffen aus. Der Survival- und Selbstverteidigungsexperte Lars Konarek schreibt dazu in seinem empfehlenswerten Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“:

    „Es ist offensichtlich: Der Staat kann seine Bürger mittlerweile nicht mehr ausreichend schützen. Zu unausgeglichen ist das Verhältnis zwischen Kriminellen und der Ordnungsmacht. Mit dieser traurigen Tatsache müssen Sie sich entweder abfinden oder die persönliche Sicherheit im Rahmen des Gesetzes demnentsprechend verbessern. Genau das können Sie mit freien Waffen, die Ihnen dabei helfen, sich adäquat verteidigen zu können.“

    Zu diesen freien Waffen gehören, wie Konarek in seinem Ratgeber erläutert, unter anderem Luftgewehre und CO2-Waffen (mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule und dem F-im-Fünfeck-Kennzeichen) sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese dürfen ohne WBK erworben werden, für das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch ein sogenannter kleiner Waffenschein erforderlich.

    Armbrüste und Bögen fallen ebenso nicht unter das Waffengesetz und können frei erworben werden. Konarek stellt in „Freie Waffen für den Eigenschutz“ zudem folgende Verteidigungsmittel vor: Tierabwehr in Pistolenform, Reizstoffsprays, Elektroschocker (Taser), Selbstverteidigungsringe, Tactical Keys (Abwehrwaffe in Schlüsselform), taktische Taschenlampen, Tactical Pens (Abwehrwaffe in Form eines Kugelschreibers) und Quartzhandschuhe.

    Diese grenzt er in einem eigenen Kapitel in „Freie Waffen für den Eigenschutz“ von verbotenen Waffen wie Schlagringen, Präzisionsschleudern, Wurfsternen oder Butterfly-Messern ab. Konarek will nämlich, dass Sie in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite sind.

    Angreifer effektiv ausschalten

    Darum erläutert er in „Freie Waffen für den Eigenschutz“ auch ausführlich die Rechtslage, insbesondere was Notwehrsituationen betrifft. Er führt in die Phasen eines Kampfes – also eine durch einen Angreifer verschuldete Auseinandersetzung – ein, beschreibt, wie Sie Abwehrmittel aus der Distanz oder in der direkten Konfrontation einsetzen und zeigt Ihnen, welche Körperziele es gibt, um einen Angreifer außer Gefecht zu setzen.

    Alle Typen freier Waffen werden in dem Ratgeber ausführlich vorgestellt – und Konarek erklärt anhand zahlreicher Fotografien, Abbildungen und Schaubilder, wie diese effektiv zur Abwehr von Angreifern eingesetzt werden können.

    Doch wie wirksam sind solche freien Waffen eigentlich. Hierzu schreibt Konarek:

    „Man könnte sagen, dass die Chancengleichheit durch das Verwenden mit freien Waffen in vielen Konflikten mindestens gleich bis besser wird. Das ist logisch, denn damit verfügen Sie über ein Hilfsmittel, das möglicherweise schon dann abschreckend wirkt, wenn der Angreifer es in Ihren Händen sieht.“

    Konarek weiß, wovon er schreibt, denn er ist ein echter Profi. Schon seit vielen Jahren arbeitet er als Survival-Trainer in Freiburg im Breisgau und zählt viele Entscheider und Größen des Geschäftslebens zu seinen Kunden. Er hat sich unter anderem auf das Überleben in Krisen- und Katastrophenfällen spezialisiert.

    Seine Expertise wird auch international geschätzt: Konarek ist Autor von 12 Fachbüchern (darunter sein aktueller Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“ und sein Klassiker „Wie Sie einen Atomangriff überleben“). Er war schon bei etlichen Podcasts, Radio- und TV-Sendungen zu Gast und hat zahlreiche Spezialeinheiten, Personenschützer und Militärs im Nahkampf ausgebildet. Einen besseren Fachmann für freie Waffen und ihren Einsatz kann es kaum geben.

    Schützen Sie sich selbst! In seinem Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“ zeigt Ihnen Selbstverteidigungsexperte Lars Konarek, wie Sie sich ganz legal gegen Angreifer zur Wehr setzen können. Gerade in heutigen Zeiten unverzichtbar. Hier bestellen.

    18 Kommentare

    1. Auch Notwehr mit legalen Waffen wird Endeffekt beim Verfahren von Staatsanwalt und Richter bestimmt. Wenn beispielsweise ein unbescholtener und anständiger Bürger einen geisteskranken und vorbestraften Angreifer der schon saß verletzt oder tötet kann dann bestraft werden auf Schadensersatz, Bewährung oder Haft. Es geht heutzutage nach Nase und wie die Quote erfüllt werden muss in dieser unabhängigen Justiz die schon lange Geschichte ist. mfg

    2. Manfred M. am

      Eine erkennbare Distanzierung von GB-US-Kriegern und BRD-Kollaboration (etwa durch einen Anstecker oder T-Hemd-Aufdruck oder in Gesprächen) sollte ein guter Schutz gegen nachvollziehbare orientalische Rächer sein.

      Manche Menschen im Orient lassen sich ganz anders als Schafs-Deutsche nicht unbeantwortet bombardieren und warten auch nicht auf staatliche Vergeltung, da orientalische Obrigkeiten oft ähnlich vom Westen verdorben sind wie EU-Obrigkeiten.

      Wie krank ist das: Manche Deutsche verehren Abschlachter ihrer Ahnen als Reichsgründer und EU-Vorbild statt als Feinde, Entfremder und Tyrannen? Würden Russen einen Napoleon als ihren Volksstifter verehren? Man würde nach dem Psychiater rufen.

      Die Bauernproteste vergangener Monate zeigen den bodenständigen echten Ursprung Europas: Tüchtigkeit, Arbeiten im Naturkreislauf und solides Wirtschaften ohne Schuldensumpf, wie es der griechische Bauer Hesiod vor 2700 Jahren als Lied und Text überliefert.

    3. Wer besondere Interesse an Armbrüsten, Bögen & vergleichbaren Waffen hat, dem empfehle ich auf YT den "slingshot channel" von Jörg Sprave.
      Seit Jahren im Medie gibt er neben regelmäßiger Auskunft zum Waffengesetz auch Vorstellungen seiner neusten Entwicklungen.

    4. Es ist leider leider so, dass man in bestimmten Situationen in Notwehr handeln muss. Bisher, und das habe ich gelernt, waren fuer mich Notwehr-Situationen ganz selten, da ich immer praeventiv handelte. Ich halte es deshalb fuer ein ganz grosses Manko der Deutschen, dass sie immer warten bis eine fuer sie aeusserst brenzlige, ja fast aussichtslose Situation entsteht. Diesbezueglich sind Deutsche mit dem Schafs-Gen gekreuzt.

    5. "Anders als in den USA herrschen bei uns sehr strenge Waffengesetze. …"

      Sollte die AfD mal fordern: Abschaffung des Kriegswaffenkontrollgesetzes (Gesetzesdiktat von Feindmächten) für Deutsche bzw. dessen Umschreibung das es nur noch für Ausländer/Ausländische Orgas greift. Alle Gesetze die aufgrund des Nürnberger Diktats erlassen wurden rückwirkend abschaffen bzw. derart verändern das sie Deutsche nicht mehr hindern/drücken sondern jene ausländischen Faktoren die hier in Innere Angelegenheiten (wie Geschichts- und Staatspolitik) Einfluss ausüben.

    6. "Der Staat kann seine Bürger mittlerweile nicht mehr ausreichend schützen."
      Können? Müssen? Sollen? Dürfen?
      Der BRD-Staat ist nicht zum Schutz der Deutschen da, auch nicht zum Schutz von Gästen, sondern zum Schutz von feindlichen transatlantischen Profitmachern und daher zum Krieg gegen die Deutschen.

    7. Hatte ziemlich früher mal ne russische Luftpistole.
      War ganz nett.
      Wäre aber natürlich nix für die Straße.

    8. Übrigens braucht Susie keine Knarre sondern `nen Kalle mit `ner Wumme. S o wird ein Schuh draus. Flintenweiber bei Polizei und Militär sind schon der Gipfel dekadenter Verirrung.

    9. Für die Susi ne PPK?
      Wie sie auch James Bond und Derrick trugen?

      Ok.
      Das hier ist legal.
      Egal ob für Hand- oder Hosentasche.
      https://piexon.com/de/home/civilian/guardian-angel/guardian-angel-4

    10. Gerd Nobel am

      Ich habe immer einen "Dorn" dabei. Das ist eine etwa zehn Zentimeter lange, geschliffene Epoxyd-Nadel, die garantiert überall "eindringt"… Zugegeben eine sehr gemeine Sache, weil man das Ding mit seinem winzigen T-förmigen Griff kaum bis gar nicht in der Hand sieht. Dennoch möchte man ja nicht ganz unvorbereitet sein, falls man einem Ethnozidfragment gegenüber steht. :-)

      • Hatte irgendwann mal ein SOG Pentagon :( Elite I (hab ausbildungsmäßig quasi einen "metallischen" Hintergrund, daher kann auch sowas interessant sein) .
        Um gesetzeskonform zu bleiben habe ich damals sogar den Daumenstift abgeschraubt.
        Immerhin konnte ich damit bisher sowohl eine Kinderschaukel reparieren wie auch diverses essbares schneiden.
        :)

    11. Das hier wäre ganz cool für die Polizei.
      https://piexon.com/de/home/professional/jpx/jpx6
      Aber vermutlich wird die Polizei zB definanziert.
      Kann man schon von unserer Kolonialmacht kennen.

    12. Nicht nur das Buch kaufen sondern auch die "freien Waffen", solange sie noch frei sind. Beachten, wo und wie das Mitführen beschränkt/verboten ist. Mit dem Notwehr- § vertraut machen. Nichts hängt das System lieber an als Notwehr-Überschreitung, gern gesehen wird sie in einer Weiberherrschaft ohnehin nicht.

      ———–

      COMPACT: Genau das – und noch einiges mehr – steht in dem Buch.

      • Dafür ist meine Kurzfassung kostenlos. Aber ich rate ja nicht vom Kauf des Buches ab. S.o.

      • Bert Brech am

        Zum Glück können im besten Deutschland alle alles sein.
        So kommt es, daß sich die "unfreien" Waffen eines Bekannten als Golfschläger und Angelruten identifizieren. /X=D