Immer mehr Verfahren wegen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ werden eingestellt. Darum ebbt die „Döp dödö döp“-Welle auch nicht ab. Wir dokumentieren mehrere aktuelle Fälle. In der Juli-Ausgabe von COMPACT demaskieren wir die Farce – und zeigen, welche Probleme wir wirklich haben. Hier mehr erfahren.

    Insgesamt 30 Vorfälle im Zusammenhang mit dem Dance-Hit „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino seien der Polizei in Brandenburg von von Ende April bis Mitte Juni gemeldet worden, berichtete die Märkische Oderzeitung vor wenigen Tagen.

    „Mal gehen bei der Polizei in Brandenburg Anrufe von Campingplatz-Gästen ein, (…) mal tauchen im Anschluss an Stadt- oder Dorffeste (…) Videos auf, die zeigen, wie der eigentlich harmlose und mehr als 20 Jahre alte Party-Song des italienischen DJs missbraucht wird, in dem dazu die rechtsextremen Parolen ‚Deutschland den Deutschen‘ und ‚Ausländer raus‘ gesungen werden“, so das Blatt. In allen Fällen sei Strafanzeige wegen des Verdachtes der Volksverhetzung aufgenommen worden.

    Gigi an Bord

    Trotz solcher Repressalien döpt die Republik munter weiter. Die neuesten Fälle:

    Basdorf (Brandenburg), 15.6.2024: Bei einem Sommerfest der Gemeinde Wandlitz (Landkreis Barnim) sollen mehrere Personen in den ersten Reihen „Ausländer raus!“ gerufen und das Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen haben. In der Nacht zuvor waren bereits am S-Bahnhof Eichwalde (Landkreis Dahme-Spreewald) mehrere Personen festgenommen, weil sie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen haben sollen.

    Berlin, 19.6.2024: Querdenker-DJ Captain Future sorgt mit seiner Truppe auf der Fanmeile am Brandenburger Tor vor dem Spiel Deutschland gegen die Schweiz für Partystimmung. mit „Döp dödö döp“. Die Polizei findet das nicht so lustig, sprengt die schwarz-rot-goldene Feierrunde und führt den Capitano ab.

    Am selben Tag meldet der Tagesspiegel, dass die Berliner Polizei dazu angehalten wurde, nicht etwa besonderes Augenmerk auf Messermänner, potenzielle Terroristen oder ähnliche Gefährder zu legen, sondern auf „Ereignisse im Zusammenhang mit dem 25 Jahre alten Partyhit ‚L’Amour toujours‘ des italienischen DJs Gigi D’Agostino“.

    Es werde befürchtet, so der Tagesspiegel weiter, „dass das Partyvolk in der Stadt zur Melodie des alten Partyknallers die Parole ‚Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!‘ grölt“. „Derartiges Verhalten ist auch in Berlin, insbesondere an den Veranstaltungsorten während der UEFA Euro 2024 zu erwarten“, heißt es in einem Rundschreiben der Polizei an alle Dienststellen. Man muss halt Prioritäten setzen…

    22. Juni, Saalburg-Ebersdorf (Thüringen): Bei einer Bootsparty an der Bleilochtalsperre stimmen mehrere Gäste „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zur Melodie des Gigi-Songs an, als das Schiff anlegt. Der MDR meldete: „Die Bootsparty war laut Polizei vorab medial beworben worden. Auf dem Bleilochstausee, bekannt für das alljährliche Elektrofestival SonneMondSterne in Saalburg, werden regelmäßig Rundfahrten mit Musik und Tanz angeboten.“

    Und weiter: „Der Veranstalter der Bootsparty sowie der Schiffseigner haben sich nach Angaben einer Polizeisprecherin von den Äußerungen und Abläufen distanziert. Es habe im Vorfeld ein Verbot gegolten, das Lied abzuspielen.“ Die Polizei ermittelt nun gegen 15 der insgesamt 120 vorwiegend jungen Partygäste, weil sie angeblich den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben sollen.

    22. Juni, Oberbayern: In einem Zug von Übersee nach Traunstein stimmen 13 Fahrgäste im Alter zwischen 14 und 29 Jahren, den bösen Text zum Gigi-Lied an. Die Polizei wird gegen 1:40 Uhr über die Gesänge vom Fahrdienstleiter informiert. Einer der anderen Fahrgäste habe nach Angaben der Beamten aufgrund der „bedrohlichen Stimmung“ die Notbremse gezogen, sodass der Zug in Traunstein zum Stehen kommt.

    Apollo News berichtet dazu: „Die 13 Fahrgäste, die das Lied sangen, wurden von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Außerdem wurden Platzverweise ausgesprochen. Jetzt wird gegen die 13 Fahrgäste wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung ermittelt.“ Insgesamt sollen 31 Bundespolizisten und vier bayerische Polizisten an dem Einsatz beteiligt gewesen sein.

    Frische Persilscheine

    Aufgrund der massiven Polizeieinsätze und Anzeigen wegen „Döp dödö döp“ fragen sich nun viele: Ist die Neubetextung des Songs tatsächlich strafbar? Unsere Juli-Ausgabe mit dem Titelthema „‚Deutschland den Deutschen‘ – Ein Sommer zwischen Sylt, Mannheim und Fußball“ klärt auf:

    „Wirklich strafbar sind die Gesänge von Sylt vermutlich nicht. Die Aussage ‚Deutschland den Deutschen‘ mag vielen politisch nicht schmecken, doch Volksverhetzung ist dies keinesfalls. Zur Parole ‚Ausländer raus!‘ stellte der Bundesgerichtshof schon 2010 in drei Urteilen fest, dass diese für sich genommen die Menschenwürde nicht verletze und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.“

    Damit eine strafrechtliche Relevanz vorliege, müssten weitere Begleitumstände dazukommen, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen (§86a StGB). Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits 1984.

    Weil Letztgenanntes zumeist nicht gegeben ist, werden nun auch immer mehr Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Den ersten „Persilschein“ bekamen nun auch die „Pioniere“ ausgestellt, die im vergangenen Oktober auf einem Erntefest in Vorpommern die böse Parole zur beliebten Melodie skandierten.

     

    Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg teilte nun mit, dass das Verfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen die betreffenden Personen eingestellt worden sei, weil man keine Strafbarkeit habe feststellen können.

    Eine Sprecherin der Behörde führte dazu aus, dass die Parole für sich genommen nach herrschender Rechtsauffassung nicht strafbar, sondern noch von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Anders sei das nur, falls weitere Umstände hinzukommen sollten, die „eine bestimmte Gesinnung“ und die „Bereitschaft zu Übergriffen auf Ausländer“ erkennen ließen. Das habe man im Fall der vorpommerschen Partyjugend nicht feststellen können.

    Eingestellt wurden außerdem entsprechende Ermittlungen gegen mehrere Mitglieder der örtlichen Landjugend, die im Februar bei einem Faschingsumzug in Landsberg am Lech die Parole auf einem Wagen die Parole zu „L’Amour toujours“ skandiert hatten.

    Schließlich kam auch die Staatsanwaltschaft Stade in einem ähnlichen Fall zum diesem Ergebnis. „In einer Diskothek in Beverstedt hörte eine Zeugin, wie jemand die Parole rief. Ein Sprecher der Behörde sagte, die Umstände seien in diesem Fall nicht so gewesen, dass man von einer Strafbarkeit habe ausgehen können“, meldete dazu der Spiegel.

    Sommer, Sylt und Messermänner: In unserer Juli-Ausgabe mit dem Titelthema „Deutschland den Deutschen“ dokumentieren wir den alltäglichen Wahnsinn in dieser Republik. Klare Analysen und knallharte Fakten auf 67 Seiten. Hier bestellen

    6 Kommentare

    1. Döp, dödo döp…
      Was waren die letzten Worte des BRD-Vorzeige-Widerständlers, Stauffenberg?
      Genau: "Es lebe das heilige Deutschland!"
      Höcke sollte heute mal den Satz ausprobiren bzw. verwenden und Deutschland heilig sprechen!
      Mehr "sog i net"!

    2. Der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sei gesagt, daß "Gesinnungen" grundsätzlich für die Strafbarkeit einer Äußerung irrelevant sind . Ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, strafbare Handlungen zu verfolgen, nicht "Gesinnungen" zu bekämpfen.

    3. rechtsklick am

      Wenn die Zeilen in gesetzlicher Hinsicht gedeckt sind, warum spielt sich die Polizei auf? Wurde sie von der Obrigkeit dazu angehalten, das Volk zu schikanieren, damit es die Lebenslust verliere, Widerstand gegen seine drohende ethnokulturelle Vernichtung zu leisten? Ich weiß, die Antwort ist in der pseudonaiven Frage versteckt.

      • Ist nicht zu beanstanden, daß die Polizei Weisungen befolgt, sonst wäre es ein Polizeistaat. Ist auch nicht Aufgabe der Polizei, abschließend rechtliche Bewertungen vorzunehmen. Allerdings sollte inzwischen nach den Verfahrenseinstellungen mangels Strafbarkeit klar sein , daß sich Polizisten, welche gegen Sänger des Liedes vorgehen , sich selbst strafbar machen.

      • Bert Brech am

        Warum eigentlich „döp dödö döp“, wenn der Originaltext „Ausländer raus!“ nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit darstellt?